Erklärung zu Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist bemüht, das Extranet der Servicestelle SGB II im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://extranet.sgb2.info.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Die Dateien im Bereich "Dokumente" und im Bereich "Kennzahlen" sind nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Januar 2024 erstellt.

Die Erklärung wurde aus der Mustererklärung gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der EU-Kommission abgeleitet.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Extranets der Servicestelle SGB II aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular des BMAS.

Sie können uns Ihr Anliegen auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) mitteilen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Telefon:
03018 5270

Telefax:
03018 5271830

E-Mail:

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon:
030 18 5272805

Telefax:
030 18 5272901

E-Mail:

Internet:
www.schlichtungsstelle-bgg.de