1. Zweck
Die im Rahmen einer Kontaktaufnahme durch die absendende Person mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Bearbeitung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens verarbeitet. Die Kontaktwege zum BMAS im Kontext der "Servicestelle SGB II":
- Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular
- Kontaktaufnahme über das Formular "Barriere melden"
- Kontaktaufnahme über servicestelle[at]sgb2.info
- Kontaktaufnahme über info[at]digitas.com
2. Art und Quelle der Daten
Im Zusammenhang mit den an das BMAS gerichteten Anliegen werden die übermittelten Daten – in der Regel Name, Vorname, Anschrift, gegebenenfalls Telefonnummer – verarbeitet. Die Angabe der Anschrift bei Einzeleingaben ist notwendig, da das BMAS nach der geltenden Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) gehalten ist, Bürgeranliegen postalisch zu beantworten, und eine vertrauliche Antwort häufig nur per Post gewährleistet werden kann.
Die personenbezogenen Daten bezieht das BMAS in der Regel direkt von den betroffenen Personen im Rahmen der Kontaktaufnahme.
3. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der Identifikations- und Adressdaten und der für die Bearbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Weitergehende Informationen werden aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 a) in Verbindung mit § 7 DSGVO verarbeitet.
Soweit die Anschreiben oder Unterlagen besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit) umfassen sollten, erfolgt diese Angabe freiwillig und die Übersendung dieser Daten bewertet das BMAS als eine Einwilligung zur Verarbeitung auch dieser Daten nach Artikel 9 Absatz 2 a) DSGVO. Soweit die Verarbeitung dieser besonders schützenswerten Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht gemäß Artikel 7 Absatz 3 DSGVO hingewiesen.
4. Empfänger
Kontaktaufnahme mittels Kontaktformular
Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Kontaktformular auf der Internetseite des BMAS mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleister neues handeln AG. Soweit die Anliegen nicht durch die Mitarbeiter*innen der neues handeln AG bearbeitet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.
Kontaktaufnahme über das Formular "Barriere melden"
Die Verarbeitung des Anliegens, welches über das Formular "Barriere melden" auf der Internetseite des BMAS mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleister neues handeln AG. Soweit die Anliegen nicht durch die Mitarbeiter*innen der neues handeln AG bearbeitet werden können, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.
Kontaktaufnahme über servicestelle[at]sgb2.info
Die Bearbeitung des Anliegens, welches über die E-Mail-Adresse servicestelle[at]sgb2.info mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleisters neues handeln AG. Soweit das Anliegen nicht durch Mitarbeitende der neues handeln AG bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.
Kontaktaufnahme über info[at]digitas.com:
Die Bearbeitung des Anliegens, welches über die E-Mail-Adresse info[at]digitas.com mitgeteilt wird, erfolgt durch den vom BMAS beauftragten Dienstleisters Digitas GmbH.
Soweit das Anliegen nicht durch Mitarbeitende der Digitas GmbH bearbeitet werden kann, erfolgt eine Weiterleitung an das BMAS.
5. Speicherdauer
Die Festsetzung der Aufbewahrungsfristen erfolgt unter Beachtung der Hinweise des Bundesarchivs für die Schriftgutverwaltung betreffend die Festsetzung von Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut von obersten Bundesbehörden gemäß § 19 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR).
Soweit die Kontaktaufnahme im Rahmen beispielsweise von Einzeleingaben folgt, beträgt die Aufbewahrungsfrist ein Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde, bei fachspezifischen Themen oder Stellungnahmen beträgt die Frist bis zu 20 Jahren, für Stellungnahmen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren bis zu 30 Jahren ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nicht erforderliche Unterlagen werden durch das BMAS gegebenenfalls vernichtet.
6. Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten oder Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten
Ohne Angabe der Adressdaten und anfragerelevanter personenbezogener Daten ist eine Bearbeitung und Beantwortung des Anliegens nicht möglich.